Allgemeine Bedingungen
 
 
Aus- und Fortbildungen
 

Teilnahmebedingungen
Es sind nur schriftliche Anmeldungen möglich. Die Einladungen erhalten Sie ca. 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Die festgesetzte Veranstaltungsgebühr ist nach Erhalt der Einladung unverzüglich auf das angegebene Konto mit Angabe des Teilnehmernamens und der Veranstaltung zu überweisen.

Rücktrittsbedingungen
Rücktritte unsererseits müssen wir uns vorbehalten, wenn eine festgelegte Teilnehmerzahl über- oder unterschritten wird, Referenten erkranken oder ähnliche unvorhergesehene Umstände eintreten.

Der Rücktritt IHRERSEITS ist bis sechs Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei möglich. Die Rücktrittsgebühr beträgt
   42 – 22 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30 %
   21 – 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 %
   ab 13 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 100 %
der Teilnahmegebühr. Der Rücktritt ist schriftlich mitzuteilen. Eine Ersatzperson kann gestellt werden. Ein Ärztliches Attest befreit von den Verpflichtungen (Vorlage bei Beginn der Veranstaltung).

Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen für Ausbildungen zum Fachübungsleiter sind
   • der Nachweis der Mitgliedschaft in einem dem HTV gemeldeten Verein und der Vollendung des 16. Lebensjahres,
   • ein gültiger Nachweis eines Erste-Hilfe-Lehrganges über 16 UE (nicht älter als 2 Jahre/Abgabe des Nachweises spätestens bei der Prüfung),
   • der Nachweis über Tätigkeit im Verein (z. B. Helfer einer Turngruppe),
   • Vorlage eines ärztlichen Attests über Sporttauglichkeit bei Lehrgangsbeginn.

Meldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen berücksichtigt. Anmeldungen sollten spätestens sechs Wochen vor Ausbildungsbeginn erfolgen. Die Einladungen werden zwei Wochen vor Ausbildungsbeginn versendet. Es gelten die Rücktrittsregelungen des Turngaus Fulda-Edert. Bei ungenügender Beteiligung werden Lehrgänge abgesagt. Bei starker Nachfrage werden nur zwei Teilnehmer eines Vereins zugelassen.

 
Auszug aus der Finanz- und Wirtschaftsordnung
 

Turngau-Meldegeldordnung in Euro
gültig ab 01. Januar 2002

Meldegelder
Einzelkämpfe 5,00 € pro Teilnehmer
Einzelmehrkämpfe 6,00 € pro Teilnehmer
Trampolinsynchronturnen 8,00 €
Mannschaften 3,00 € pro gemeldetem Mannschaftsmitglied, jedoch nicht mehr als 30,00 € pro Mannschaft

Meldegelder sind für gemeldete Turner/innen in jedem Falle (auch bei Nichtanwesenheit) bis spätestens zum Wettkampfbeginn an den Veranstalter zu entrichten, sofern keine abweichenden Bedingungen in den jeweiligen Ausschreibungen festgelegt werden. Sollten in der Satzung des HTV geringere Meldegelder ausgewiesen sein, dann gelten diese.

Startgelder Gaukinderturnfest 2,50 € pro Teilnehmer

Die Startgelder werden aufgrund der tatsächlichen Teilnehmerzahl nach der Veranstaltung den teilnehmenden Vereinen in Rechnung gestellt.

 
 
Erstellt am: 01.01.2008 Startseite Vorstand Aktuelles
Letzte Änderung: 03.01.2010 Terminübersicht Gauturnfest 2010 Wettkämpfe Turnjugend
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